In welchen Branchen die Sofortmeldung Pflicht ist
1 Min. Lesezeit
Nicht jeder Betrieb muss sofortmelden. Die Pflicht hängt an der Branche, nicht an der Größe des Unternehmens.
Die Sofortmeldepflicht gilt nicht für alle Arbeitgeber. Sie hängt an der Branche. Ein kleiner Betrieb ist genauso betroffen wie ein großer, sobald die Tätigkeit unter die Pflicht fällt.
Branchen mit Sofortmeldepflicht
- Baugewerbe
- Gebäudereinigung
- Gaststätten und Beherbergung
- Personenbeförderung
- Spedition, Transport und verbundene Logistik
- Fleischwirtschaft, Forstwirtschaft und Schaustellergewerbe
- Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
Woran die Pflicht hängt
| Frage | Entscheidet |
|---|---|
| Größe des Betriebs | Nein |
| Branche der Tätigkeit | Ja |
| Dauer der Beschäftigung | Nein, auch kurze Einsätze zählen |
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