Fristen und Folgen einer fehlenden Sofortmeldung
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Die Frist endet mit dem Arbeitsbeginn. Eine fehlende Meldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Frist ist kürzer, als viele Betriebe annehmen. Die Sofortmeldung muss spätestens bei Beschäftigungsbeginn übermittelt sein, bevor die Arbeit startet. Eine Meldung am nächsten Tag kommt zu spät.
Was die Frist praktisch bedeutet
- Arbeitsbeginn um 7 Uhr: die Meldung muss vorher vorliegen.
- Ein Wochenende oder Feiertag verschiebt die Pflicht nicht.
- Die spätere Anmeldung heilt eine fehlende Sofortmeldung nicht.
Frist und Folge im Vergleich
| Vorgang | Frist | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Sofortmeldung | Vor Arbeitsaufnahme am ersten Tag | Ordnungswidrigkeit, Bußgeld möglich |
| Anmeldung | Übliche Meldefrist nach Beginn | Eigene Meldepflicht, ersetzt die Sofortmeldung nicht |
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Die Sofortmeldung vor dem ersten Arbeitstag übermitteln.
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